Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


Die Aktion 14f13, in der Sprache des Nationalsozialismus auch als „Sonderbehandlung 14f13“ bezeichnet, bedeutete die Selektion und Tötung von KZ-Häftlingen. Sie betraf kranke, alte und als „nicht mehr arbeitsfähig“ betitelte KZ-Häftlinge im Deutschen Reich von 1941 bis 1944. Sie wurde auch als „Invaliden- oder Häftlingseuthanasie“ bezeichnet und erfasste später auch andere Personengruppen in den Konzentrationslagern.

Im Frühjahr 1941 traf der Reichsführer SS Heinrich Himmler mit Philipp Bouhler, dem Leiter der Kanzlei des Führers der NSDAP und Hitlers Beauftragtem für die Durchführung der Aktion T4 eine Vereinbarung hinsichtlich der „Entlastung“ der im Herrschaftsbereich der SS befindlichen Konzentrationslager von kranken und nicht mehr arbeitsfähigen Häftlingen. Hierzu sollte zum einen eine möglichst unauffällige Form gefunden werden und zum anderen die im Rahmen der Euthanasieaktion eingerichteten, nach deren äußerlichem Stopp im August 1941 aber nicht mehr ausgelasteten NS-Tötungsanstalten sowie deren erfahrenes Personal genutzt werden.

Bouhler beauftragte den Leiter des Hauptamtes II seiner Kanzlei, den Oberdienstleiter Viktor Brack, dem die verschiedenen Tarnorganisationen der T4 unterstanden, mit der Ausführung dieses neuen Auftrages. Die Maßnahme lief beim Inspekteur der Konzentrationslager und beim Reichsführer SS unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“. Die Ziffern- und Buchstabenkombination resultierte aus dem SS-Einheitsaktenplan und setzt sich zusammen aus der Ziffer „14“ für den Inspekteur der Konzentrationslager, dem Buchstaben „f“ für Todesfälle und der Ziffer „13“ für die Todesart; hier also für die Tötung durch Gas in den Tötungsanstalten der T4-Organisation  „Sonderbehandlung“ war der gängige Begriff für Tötung.

Die so bezeichnete Aktion begann im April 1941. Hierzu bereisten Ärztekommissionen, die sich aus den bereits erfahrenen T4-Gutachtern wie den Professoren Werner Heyde und Hermann Paul Nitsche sowie den Ärzten Friedrich Mennecke, Curt Schmalenbach, Horst Schumann, Otto Hebold, Rudolf Lonauer, Robert Müller, Theodor Steinmeyer, Gerhard Wischer, Victor Ratka, Hans Bodo Gorgaß, Coulon und anderen zusammensetzten, die Konzentrationslager, um dort die Selektionen vorzunehmen.

Die erste bekannte Selektion fand im April 1941 im KZ Sachsenhausen statt. Bis zum Sommer 1941 wurden aus diesem Lager mindestens 400 Häftlinge „ausgemustert“. Im gleichen Zeitraum wurden 450 Häftlinge aus Buchenwald und 575 aus Auschwitz in der NS-Tötungsanstalt Sonnenstein vergast. 1.000 Häftlinge aus dem KZ Mauthausen wurden in der NS-Tötungsanstalt Hartheim umgebracht. Von September bis November 1941 wurden 3.000 Häftlinge aus dem KZ Dachau sowie mehrere 1.000 aus dem KZ Mauthausen und dessen Zwillingslager Gusen ebenfalls in der NS-Tötungsanstalt Hartheim vergast. Dasselbe geschah mit Häftlingen aus KZ Flossenbürg, KZ Neuengamme und KZ Ravensbrück. In der anschließenden Zeit wurden nochmals 1.000 Häftlinge aus dem KZ Buchenwald, 850 aus dem KZ Ravensbrück und 214 aus dem KZ Groß-Rosen in der NS-Tötungsanstalt Sonnenstein und NS-Tötungsanstalt Bernburg umgebracht. Im März/April 1942 wurden etwa 1.600 selektierte Frauen aus dem KZ Ravensbrück in Bernburg vergast.

Für die Vergasung der „ausgemusterten“ Häftlinge wurden nur die drei NS-Tötungsanstalten Bernburg (Leiter Irmfried Eberl), Sonnenstein (Leiter Horst Schumann) und Hartheim (Leiter Rudolf Lonauer und Georg Renno) genutzt. Die anderen Anstalten der Aktion T4 waren stillgelegt und die Tötungseinrichtungen rückgebaut worden.

Neue Richtlinien nach Befehl vom 11. April 1944 leiteten die zweite Phase der Aktion 14f13 ein. Fortan wurden weder Meldebogen erstellt noch Häftlinge durch Ärztekommissionen selektiert. Die Auswahl der Todesopfer oblag von nun an ausschließlich den Lagerverwaltungen, also in der Regel dem Lagerarzt. Das schloss jedoch nicht aus, dass weiterhin auch körperlich Kranke, die nicht mehr arbeitsfähig waren, getötet wurden. Dies geschah innerhalb der Lager selbst oder durch Überstellen der Häftlinge in ein mit Gaskammer ausgestattetes Lager, wie beispielsweise das KZ Mauthausen, das KZ Sachsenhausen oder das KZ Auschwitz.

In Hartheim wurden jetzt neben den Lagerinsassen auch nicht mehr arbeitsfähige Zwangsarbeiter aus dem Osten, sowjetische Kriegsgefangene und ungarische Juden vergast. Mit dem letzten Häftlingstransport nach Hartheim am 11. Dezember 1944 endete die Aktion 14f13. Auch in Hartheim wurden die Gaskammern entfernt und die Spuren ihrer Nutzung so weit wie möglich beseitigt. In der Folgezeit wurde das Schloss als Kinderheim genutzt.

Die Zahl der im Rahmen der Aktion 14f13 getöteten Menschen ist nicht genau ermittelt. Die Fachliteratur nennt hierbei Zahlen zwischen 15.000 und 20.000 für den Zeitraum bis Ende 1943.

Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_14f13 [Stand 08.08.2015]

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