Die am 8. Mai 1899 in Radolfzell geborene Albertine Mattes war das dritte Kind des Radolfzeller Möbelhaus-Gründers Albert Mattes (1857-1935) und seiner Frau Crescentia, geborene Bohr (1859-1928). Albertine verbrachte ihre Kindheit, Jugend und das junge Erwachsenenalter im Eltern- und Geschäftshaus in der Bismarckstraße 30 und besuchte die Radolfzeller Volksschule. Auf den Volksschulabschluss 1913 folgte ein Jahr an der Haushaltungsschule Radolfzell (Abschlusszeugnis vom 4. April 1914). An der Städtischen Frauenarbeitsschule Radolfzell absolvierte sie zwei Kurse in Weißnähen (Zeugnis vom 25.3.1916) und besuchte vom 13. März 1918 bis zum 8. Juli 1919 am Töchter-Institut „Theresianum“ in Ingenbohl, Schweiz, einen zweisemestrigen Hauswirtschaftskurs (Fächer: Erziehungskunde, Haushaltungskunde, Buchhaltung, Korrespondenz, Handarbeit, Botanik, Krankenpflege, Kinderpflege, Gesang; Freifächer: Musik, Französisch), den sie mit besten Noten zum Abschluss brachte.

Wo und wann sie ihren späteren Mann, den Justizinspektor August Hässig (1886-1957) aus Kadelburg, Waldshut, kennenlernte, ist unbekannt. Die Ehe wurde 1925 geschlossen. Am 29. Juli 1926 kam in Radolfzell ihre Tochter Margarete zur Welt. Noch im selben Jahr zog Familie Hässig von Oberlauchringen nach Waldshut, wo sie fortan in einer kleinen Wohnung in der Schmitzingerstr. 42 lebte. Am 11. März 1928 wurde dort ihre zweite Tochter Rosemarie geboren. Bald nach deren Entbindung muss es bei Albertine zum Ausbruch einer akuten psychischen Erkrankung gekommen sein, vermutlich eine postpartale Psychose; der Tod ihrer Mutter und Schwiegermutter im selben Jahr und eine allgemeine psychische Erschöpfung dürften weitere Auslösefaktoren gewesen sein. August Hässig sah sich in der Folge veranlasst, seine 29-jährige Frau zum 31. August 1928 in die Universitätsnervenklinik Freiburg einweisen zu lassen. Deren damaliger Direktor war Alfred Hoche, Autor der berüchtigten Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" (1920). Hoche stellte die Erstdiagnose („Katatonie“), autorisierte die Krankengeschichte und empfahl die Verlegung Albertine Hässigs in die Heil- und Pflegeanstalt Reichenau zum 18. Oktober 1928: „Pat. eignet sich, da Heilung vorerst nicht zu erwarten, für R.(eichenau). Gez. Hoche“; dortige Aufnahmediagnose: „Schizophrenie (kataton)“.

Der an einer spinalen Lähmung leidende August Hässig lebte weiter in Waldshut und zog 1929 in eine andere Wohnung, Kalvarienbergstr. 5, um. Dort half ihm seine Schwester Marie Hässig bei der Haushaltsführung und der Versorgung der beiden kleinen Kinder.

Die Krankenakte belegt für die folgenden Jahre einen stationären Aufenthalt Albertine Hässigs in der Heilanstalt Reichenau, wo sie als „unruhige“ Patientin im Gebäude „FU I“ und „FU II“ (= „Frauen unruhig“) untergebracht war und von ihrem Mann Besuche bekam. Als zeitweilige Therapien wurden erfolglose „Dauerbad-“ und „Bettbehandlungen“ vorgenommen; auch der „Karrengruppe“ wurde sie im Winter 1928/29 „bei günstiger Witterung“ und im Sommer 1930 und 1931 einige Male zugeteilt. Ihr Zustand verschlechterte sich forwährend, während die zeitlichen Abstände der kursorischen Krankenakteneinträge immer größer wurden; mehrfach liest man den für ihr weiteres Schicksal verhängnisvollen Satz: „Patientin arbeitet nicht(s)!“. Eine „Unfruchtbarmachung“ auf Grundlage des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ist nach Aktenlage bei Albertine Hässig nicht angeordnet worden.

„Verlegung“ und Ermordung in Grafeneck

Nach zwölf Jahren als Patientin der Heil- und Pflegeanstalt Reichenau wurde Albertine Hässig für die geplante NS-„Euthanasie“-„Aktion T4“ erfasst. Anstaltsdirektor Arthur Kuhn (1889-1953) schickte im Oktober und November 1939 die angeforderten Meldebögen von insgesamt 596 Patient/innen an die Planungszentrale in Berlin, Tiergartenstr. 4; dort entschieden „T4“-Gutachter nach flüchtiger Akteneinsicht über den angeblichen „Lebens(un)wert“ von zehntausenden psychisch kranker und geistig behinderter Menschen. Albertine Hässig gehörte zu jenen 529 Reichenauer PatientInnen, denen ein „Lebenswert“ und Lebensrecht abgesprochen wurde:

Mit einem der Krankenakte einliegenden, hektographierten Formblatt der Reichenauer Heilanstalt - „Betr.: Verlegung von Anstaltsinsassen im Rahmen besonderer planwirtschaftlicher Maßnahmen“ - wurde August Hässig als „Kostenträger“ am 17.6.1940 unvermittelt darüber informiert, dass seine Frau „heute in eine andere Anstalt verlegt“ worden sei: „Von der aufnehmenden Anstalt wird Ihnen Nachricht gegeben werden, wohin die Verpfl. Kosten ab 17.6.40 zu zahlen sind.“

Nahezu gleichzeitig schickte „die aufnehmende Anstalt“ - es handelte sich um die Tötungsanstalt Grafeneck und nicht Zwiefalten, wie in der Patientenakte angegeben - dem im Ungewissen gebliebenen August Hässig die standardisierte Todesnachricht („Trostbrief“) und die Sterbeurkunde (Sonderstandesamt Grafeneck, gez. „Haase“ (= Jakob Wöger), Datum: 28. Juni 1940); unter Angabe eines falschen Todesdatums und einer „natürlichen“ Todesursache: Albertine Mattes sei in der „Landes- Pflegeanstalt Grafeneck, Kreis Münsingen“, „wohin sie am 17. d. Mts. verlegt wurde, nach häufigen Kollapsanfällen mit ausgedehnter Ödembildung schon am 28. Juni d. Js. infolge einer Herzmuskelschwäche verstorben“ und ihre Leiche „aus seuchenpolizeilichen Erwägungen sofort eingeäschert“ worden.

Dass August Hässig erhebliche Zweifel an den Angaben, insbesondere an der besagten Todesursache hatte, dokumentieren eindrücklich mehrere Briefe an die Direktion der Heilanstalt Reichenau, durch welche er Aufklärung über den Grund und die Umstände der Verlegung seiner angeblich auch körperlich schwerkranken Frau nach Grafeneck verlangte. Anstaltsdirektor Kuhn antwortete ausweichend entschuldigend und erneut wider besseres Wissen u. a.:

„Ihre Frau ist seinerzeit auf Anordnung des Reichsverteidigungskommissars im Zuge planwirtschaftlicher Maßnahmen, die durch die Kriegsverhältnisse erforderlich wurden, mit einer größeren Zahl anderer Kranker in eine andere Anstalt verlegt worden. Die Anordnung wurde plötzlich ausgesprochen, sodaß eine Möglichkeit, Sie vorher zu benachrichtigen, nicht bestand. Auch die neue Anstalt, in die Ihre Frau verlegt wurde, war uns nicht bekannt. Ihre Frau hat wohl auch hier schon verschiedentlich Zeichen ihres schlechten Herzens geboten, jedoch war der Zustand nicht so, daß eine Verlegung von hier aus abgelehnt werden konnte.“ (Direktor Dr. Arthur Kuhn, Reichenau 20. Juli 1940)

Die genannten körperlichen Symptome finden sich gleichlautend auch in Albertines Krankenakte des Jahres 1939/40. Sofern sich in den Krankenakten Hinweise auf organische Erkrankungen fanden, wurden diese von den „T4“-Ärzten in Grafeneck bei der „Wahl“ einer möglichst „plausiblen“ Todesursache gelegentlich berücksichtigt und die Büroleiter entsprechend angewiesen, diese in „Trostbrief“ und Sterbeurkunde einzutragen.

Auf Wunsch von August Hässig wurde aus Grafeneck eine Urne nach Waldshut geschickt und auf dem dortigen Friedhof begraben. Das Grab wurde 1980 eingeebnet. Wo die sterblichen Überreste Albertine Hässigs 1940 tatsächlich beseitigt wurden, ist nicht bekannt.

In der Familie wurde nach 1945 das Schicksal Albertine Hässigs lange verschwiegen. Der Enkelgeneration wurde erzählt, dass Albertine bereits 1928 bei der Geburt der Tochter Rosemarie an Kindbettfieber gestorben sei. Erst gezielte Nachfragen ihres Enkels Christoph Watrinet, Recherchen in der Gedenkstätte Grafeneck und Einsicht in Albertine Hässigs Krankenakte im Bundesarchiv Berlin führten 2011 zur Kenntnis der tatsächlichen Hintergründe ihres Todes (Auskunft Christoph Watrinet 2016).

Lebende Angehörige: Familien Watrinet, Hettich, Mattes in Sankt Augustin, Bingen, Meckenheim, Herford, Eschenbach (Schweiz), Berlin, Singen, Radolfzell.

 

Quelle

[1] Markus Wolter, Initiative Stolpersteine Radolfzell, http://radolfzell-ns-geschichte.von-unten.org/stolpersteine [Stand 18.05.2016]