Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


V AnnaAnna Voss wurde 1916 in Mühlheim/Ruhr geboren und kam mit einem Jahr in ein Waisenhaus nach Essen. Später nahm sie ihre Mutter wieder zu sich. Als sich Anna Voss mit Jungen traf und Diebstähle beging, übergab man sie 1933 der Fürsorgeerziehung. Dort beschrieb man sie als "mürrisch, unzugänglich und haltlos". Außerdem pflegte sie sexuelle Kontakte mit Männern. Mit dem 21. Lebensjahr endete für sie die Fürsorgeerziehung. Statt ihre Freiheit zu erlangen, wurde sie 1937 in die Landesheilanstalt Hadamar eingewiesen. Bei der Aufnahme notierte der Arzt "angeborenen Schwachsinn" als Diagnose. Aus dem Fürsorgezögling war somit eine Kranke geworden. Die Anstalt stellte sofort einen Antrag auf Zwangssterilisation, der jedoch vom Erbgesundheitsgericht in Frankfurt/Main zunächst abgelehnt wurde, da Anna V. ausreichende intellektuelle Leistungen gezeigt hatte. Aufgrund der Beschwerde der Hadamarer Anstaltsleitung entschied sich das Gericht einige Monate später für die Zwangssterilisation, u. a. wegen "sozialem und sittlichem Versagen". Anna Voss war in der Zwischenzeit schwanger geworden und brachte am 15. April 1938 ein Kind zur Welt, das sofort in Fürsorge gegeben wurde. Wenig später wurde Anna Voss im Mai 1938 in der Landesheilanstalt Herborn sterilisiert. Anschließend gab man sie in Familienpflege, aus der sie im September 1938 entwich.

 

Quelle:

[1] Gedenkstätte Hadamar [Stand: 28.08.2015]

 

überarbeitet am 22.01.2021

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