Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


Seit 1933 fanden in der „Herzoglichen Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke zu Bernburg“ Zwangssterilisationen nach den Ideen der rassenhygienischen Ideologie der Nationalsozialisten statt.

Die Tötungsanstalt Bernburg befand sich zwischen dem 21. November 1940 und dem 30. Juli 1943 in einem abgetrennten Teil der Landes-Heil- und Pflegeanstalt in Bernburg an der Saale (Sachsen-Anhalt) und war eine „Euthanasie“-Anstalt der so genannten Aktion T4. Hier wurden 9.385 Kranke und Behinderte aus 33 Fürsorge- und Pflegeeinrichtungen mit Kohlenstoffmonoxid in einer Gaskammer ermordet. Die Tötungsanstalt in Bernburg löste die zum 28. Oktober 1940 geschlossene Tötungsanstalt Brandenburg ab. Deren Personal übernahm die Bernburger Einrichtung.

Die Herkunft der Opfer der Tötungsanstalt Bernburg war durch die vorgegebenen Einzugsgebiete fest umrissen. Es umfasste die Heil- und Pflegeanstalten der preußischen Provinzen Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, der Länder Anhalt, Braunschweig und Mecklenburg sowie der Städte Berlin und Hamburg, aus denen zum Teil direkt, zum Teil über so genannte Zwischenanstalten Behinderte und Kranke nach Bernburg transportiert wurden.

Die Zwischenanstalten waren:

  • Provinz Sachsen: Jerichow (390), Uchtspringe (Kreis Stendal) (864), Altscherbitz bei Schkeuditz (Kreis Delitzsch) (1.385)
  • Provinz Brandenburg: Görden bei Brandenburg (1.110), Neuruppin (1.497) Teupitz, Kreis Teltow (1.564)
  • Land Braunschweig: Königslutter (423)

Nach einer erhalten gebliebenen internen Zusammenstellung, wurden 1941 in der Tötungsanstalt Bernburg 8.601 Menschen ermordet. Diese Statistik umfasst lediglich die erste Mordphase der Aktion T4, die auf eine Anordnung Hitlers hin am 24. August 1941 abgeschlossen wurde. Der erste Transport mit 25 Patienten erreichte Bernburg am 21. November 1940 aus Neuruppin.

Die T4-Organisatoren Viktor Brack und Karl Brandt ordneten an, dass die Tötung der Kranken ausschließlich durch das ärztliche Personal erfolgen durfte, da sich das Ermächtigungsschreiben Hitlers vom 1. September 1939 nur auf Ärzte bezog. Die Bedienung des Gashahns war somit Aufgabe der Vergasungsärzte in den Tötungsanstalten. Allerdings kam es im Laufe der Aktion auch vor, dass bei Abwesenheit der Ärzte oder aus sonstigen Gründen der Gashahn auch vom nichtärztlichen Personal bedient wurde. Alle Ärzte traten im Schriftverkehr nach außen nicht mit ihrem richtigen Namen auf, sondern verwendeten Tarnnamen. In Bernburg waren als Tötungsärzte tätig der Leiter Irmfried Eberl („Dr. Schneider“) und sein Stellvertreter Heinrich Bunke („Dr. Keller“) beide von November 1940 bis August 1941

Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%B6tungsanstalt_Bernburg [Stand 21.08.2015]

>> Liste der Opfer, die der Tötungsanstalt Bernburg zugeordnet werden können.

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