Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


Christian Daniel Nußbaum, geboren am 9. Juli 1888 in Straßburg, gestorben am 25. Juni 1939 in Wiesloch war ein deutscher Politiker (SPD) und badischer Landtagsabgeordneter. Während der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ erschoss Nußbaum im März 1933 in Freiburg im Breisgau zwei Polizisten, die ihn in „Schutzhaft“ nehmen wollten. Nußbaum wurde später für schuldunfähig erklärt; der Tod der beiden Polizisten wurde von den Nationalsozialisten in Baden als Vorwand für ein verschärftes Vorgehen gegen die Arbeiterbewegung genutzt.

Nussbaum ChristianNußbaum besuchte die Volks- und die Mittelschule und absolvierte ab 1902 an der Straßburger Kunstgewerbeschule eine Lehre als Kunstgewerbler. 1907 legte er die Abschlussprüfung in Modellieren und Holzbildhauerei ab und erwarb die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung. Später studierte er in Berlin Recht, Kunstgeschichte und Philosophie. Nußbaum war von 1914 bis 1918 Soldat im Ersten Weltkrieg. Er nahm an der Schlacht an der Somme teil und wurde in Rumänien eingesetzt. Nußbaum, seinen Angaben im Landtagshandbuch zufolge konfessionslos, war mit einer Jüdin verheiratet.

1911 trat Nußbaum der SPD bei. Nach der Novemberrevolution gehörte er von 1919 bis 1922 dem Oberausschuss für Kriegsschäden in Berlin an und war bis 1926 Mitglied im Beirat beim Reichsministerium des Innern. Zwischen 1922 und 1926 war er Sachverständigenbeisitzer im Reichswirtschaftsgericht. 1927 zog er nach Freiburg, wo er als Kaufmann tätig war. Im Oktober 1929 wurde er in den Badischen Landtag gewählt. Im Parlament war er Schriftführer im Geschäftsordnungsausschuss. Zudem war Nußbaum Stadtverordneter in Freiburg.

Während der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ ordnete der badische NSDAP-Gauleiter und Reichskommissar Robert Wagner eine Polizeiaktion gegen sozialdemokratische und kommunistische Funktionäre an, die vorgeblich „zur Sicherung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ verhaftet werden sollten. Unter den zur Verhaftung Vorgesehenen war auch Nußbaum, dem bis zur Neubildung des Badischen Landtags durch ein am 31. März 1933 erlassenes Gesetz noch Abgeordnetenimmunität zustand. Da es einem hinzugezogenen Schlosser nicht gelang, die Zimmertür zu öffnen, drückten die Polizisten die Tür ein. In diesem Moment gab Nußbaum mehrere Schüsse ab, durch die zwei Polizisten getroffen wurden. Ein Polizist starb sofort; ein zweiter erlag mehrere Tage später seinen Verletzungen.

In nicht-nationalsozialistischen Presseorganen wurde sofort vermutet, dass Nußbaum „in einem Anfall geistiger Umnachtung“ gehandelt habe. Nußbaum war seit Sommer 1932 in psychiatrischer Behandlung gewesen. Die nationalsozialistische Presse sah den Tod der Polizisten hingegen als Beweis „marxistischen Verbrechertums“.

Nußbaum wurde zunächst in der Vollzugsanstalt Freiburg festgehalten und am 20. März 1933 in die Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch gebracht. Ein anfänglich geheim gehaltenes Gutachten sah Nußbaum als schuldunfähig an. Im November 1933 entschied das Landgericht Freiburg anhand mehrerer übereinstimmender Gutachten, dass Nußbaum nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Gegenüber Ärzten der Wieslocher Anstalt gab Nußbaum an, sich im Ersten Weltkrieg mit Syphilis infiziert zu haben. Während seiner Zeit im Landtag habe seine Überarbeitung zu einem Schwächeanfall geführt, woraufhin ihm sein Arzt die Tätigkeit als Abgeordneter verboten habe. Nachdem er mehrere Drohbriefe erhalten habe, habe er sich einen Waffenschein ausstellen lassen. Seine Tat erklärte Nußbaum als Notwehr; er sei davon überzeugt gewesen, dass es sich bei den in seine Wohnung eingedrungenen Menschen um politisch motivierte Kriminelle gehandelt habe.

Der Genetiker und Wissenschaftshistoriker Benno Müller-Hill hielt seine Auswertung der Krankenakte Nußbaums 1998 in einem Privatdruck fest. Von Müller-Hill befragte Zeitzeugen schildern Nußbaum als normalen, sehr intelligenten, kulturell interessierten Menschen und überragende Persönlichkeit.

Nußbaum starb am 25. Juni 1939 in der Anstalt Wiesloch; die Todesumstände werden kontrovers diskutiert: Dem Heidelberger Historiker Frank Engehausen zufolge wurde Nußbaum laut den Krankenakten „nach den damaligen Regeln der Kunst gepflegt“; Hinweise auf eine Ermordung gebe es in den Akten nicht. Der Leiter des Karlsruher Stadtarchivs, Otto Bräunche, sieht Nußbaum nicht als Opfer des Nationalsozialismus. Das Stadtarchiv und der Karlsruher Koordinationskreis für Stolpersteinverlegungen strebten eine Änderung der Inschrift auf dem Karlsruher Stolperstein an, auf dem Nußbaum als „ermordet“ bezeichnet wurde. Im Mai 2017 wurde der Stolperstein entfernt, nachdem Gunter Demnig es abgelehnt hatte, die Inschrift zu ändern. Andreas Meckel, Mitinitiator der Freiburger Stolpersteine, verweist auf ein Schreiben vom 12. Juni 1939, in dem der Freiburger Oberbürgermeister Franz Kerber Gauleiter Wagner darauf aufmerksam macht, dass sich eine Pflegerin für Nußbaums Entlassung eingesetzt habe, und annimmt, dass der Gauleiter „sich vielleicht selbst die geeigneten Maßnahmen vorbehalten“ wird. Dies lege nahe, dass Kerber die Ermordung Nußbaums empfahl.

 

Quelle:

Wikipedia [Stand 30.01.2019]

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