Als Leiter der Abteilung III ("Volkspflege") beim Reichsstatthalter in Tirol und Vorarlberg, war Hans Czermak zusammen mit Gauleiter Franz Hofer von Anfang an in die reichsweiten Planungen eingeweiht und hauptverantwortlich für die Durchführung der "Euthanasie"-Transporte aus dem Gau Tirol-Vorarlberg. Dafür wurde er vom Volksgericht Innsbruck 1949 zur Verantwortung gezogen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er als Leiter des Gesundheitswesens die Deportation von insgesamt 707 PatientInnen aus unterschiedlichen Anstaltseinrichtungen Tirols und Vorarlbergs "zum Zwecke ihrer Vergasung wiederholt ausdrücklich forderte, unterstützte und betrieb", wie im Urteilsspruch festgehalten wurde. Er wurde dafür zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Quelle: http://psychiatrische-landschaften.net [Stand: 25.07.2015]

 

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