Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


Im August 1940 wurde die Medizinalrätin Dr. Martha Fauser, die erst mit 40 Jahren ihre Tätigkeit in der "Irrenpflege" aufgenommen hatte, Leiterin der psychiatrischen Anstalt Zwiefalten. Nebenbei war sie Kreissachbearbeiterin für das Rassenpolitische Amt in der NS-Frauenschaft und Vortragsrednerin im Kreis Münsingen. Niemand wird so widersprüchlich geschildert wie diese Zwiefaltener Direktorin.

Als Ärztliche Leiterin der psychiatrischen Anstalt Zwiefalten unterschreibt die Direktion Dr. Martha Fauser im Rahmen der T4-Aktion die Deportation und damit das Todesurteil von 387 psychiatrischen Patienten. 1949 ist sie neben einer Reihe männlicher Kollegen die einzige angeklagte Ärztin im sogenannten Grafeneck-Prozess, in dem sich insgesamt lediglich acht Angeklagte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Mord verantworten müssen.

Die Presse, die den Tübinger Schwurgerichtsprozeß 1949 verfolgte, nannte sie ein einfaches Gemüt, andere bezeichneten sie als rücksichtslos, aber kinderlieb. Naiv und unbekümmert argumentierte die Angeklagte Fauser vor den Tübinger Richtern, der Bombenkrieg mit seinen viel größeren Schrecken habe ihr Gewissen in Sachen Euthanasie beruhigt. Übrigens habe der Staatsanwalt im nahen Münsingen den Kamin von Grafeneck auch rauchen sehen, ohne Einspruch zu erheben.

Fauser wird wegen dreier, vom Tübinger Schwurgericht als erwiesen angesehener Einzeltötungen zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Martha Fauser wird die Zeit der Untersuchungshaft bis zum Prozessende als Haftzeit angerechnet. Sie verlässt den Schwurgerichtssaal frei und lebt in Ravensburg, wo sie 1975 einem Schlaganfall erliegt.

 

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