Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


Kinder-„Euthanasie“ ist die Bezeichnung für die im Nationalsozialismus organisierte Tötung von geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen bis zu 16 Jahren sowie solchen mit auffälligem Verhalten. Der Kinder-Euthanasie fielen in über 30 sogenannten „Kinderfachabteilungen“ mindestens 5000 Menschen zum Opfer.

Hitler erklärte bereits 1929 auf dem Reichsparteitag in Nürnberg, dass die „Beseitigung von 700.000 bis 800.000 der Schwächsten von einer Million Neugeborenen jährlich, eine Kräftesteigerung der Nation bedeute und keinesfalls eine Schwächung“. Er konnte sich dabei auf wissenschaftliche Kapazitäten berufen, die die darwinistische Selektionstheorie auf den Menschen übertrugen und über die Rassenhygiene die Utopie einer „Menschenzucht“ formulierten, wie beispielsweise Alfred Ploetz, der Begründer der deutschen Rassenhygiene. Dieser forderte schon 1895, die menschliche Nachkommenschaft nicht

„irgendeinem Zufall einer angeheiterten Stunde [zu] überlassen. […] Stellt es sich trotzdem heraus, daß das Neugeborene ein schwächliches und mißratenes Kind ist, so wird ihm vom Ärztekollegium, das über den Bürgerbrief der Gesellschaft entscheidet, ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine Dosis Morphium […]“.

1935 kündigte Hitler ebenfalls auf dem Nürnberger Reichsparteitag gegenüber dem Reichsärzteführer Gerhard Wagner an, dass er die „unheilbar Geisteskranken zu beseitigen“ suche und zwar spätestens im Falle eines künftigen Krieges.

Die Eliminierung der „unerwünschten Elemente“ wurde unter dem irreführenden Begriff „Euthanasie“ mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges in die Tat umgesetzt. Unter dem Deckmantel von Pädagogik, Krankenpflege, Medizin und Wissenschaft planten die Nationalsozialisten eine Geheimaktion zur Tötung behinderter Kinder. Die Kindereuthanasie begann 1939 und dauerte bis Kriegsende an.

Als äußerer Anlass und rechtfertigender Vorwand wurden die Bittschriften von Eltern an die Kanzlei des Führers (KdF) herangezogen, die um die Gewährung des „Gnadentodes“ für ihre behinderten Kinder baten.Initialzündung war der Fall eines schwer behinderten Jungen, der an die Kanzlei des Führers herangetragen wurde. Der Begleitarzt Hitlers, Dr. Karl Brandt, veranlasste die "Einschläferung" des fünf Monate alten Kindes. Hitler befahl anschließend, dass in vergleichbaren Fällen ebenso zu verfahren sei und beauftragte die Kanzlei des Führers mit der Durchführung der Kindereuthanasie.

Eine beratende Kommission aus Fachleuten wurde eingesetzt, die zur Tarnung den Namen "Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten Leiden" bekam. Ein streng vertraulicher Runderlass des Reichsministers des Innern vom August 1939 verpflichtete alle Hebammen und Ärzte, "verdächtige" Neugeborene und Kleinkinder den zuständigen Gesundheitsämtern zu melden. Jede Meldung wurde mit 2 RM (Reichsmark) “belohnt“.

Unter der Vorspiegelung der Klärung wissenschaftlicher Fragen sollte jedes Kind, das "verdächtig" erschien, mit schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein, erfasst werden: "Idiotie sowie Mongolismus", Mikrocephalie (abnorme Kleinheit des Kopfes), Hydrocephalus (Wasserkopf), Missbildungen (Fehlen von Gliedmaßen etc) und Lähmungen. Mit keinem Wort wurden die wahren Hintergründe der Erhebung angedeutet.

 

"verdächtige" Neugeborene - „Falls das neugeborene Kind verdächtig ist mit folgenden schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein:

  1. Idiotie sowie Mongolismus (besonders Fälle, die mit Blindheit und Taubheit verbunden sind),
  2. Mikrocephalie,
  3. Hydrocephalus, schweren bzw. fortschreitenden Grades,
  4. Mißbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule usw.,
  5. Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung“

 

Erläuterungen:

Mongolismus - heutige Bezeichnung: Trisomie 21
Microcephalie - zu kleiner Kopf
Hydrocephalus - „Wasserkopf“
Spaltbildungen -  Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte, Spina Bifida
Littlesche Erkrankung -  Zerebralparese, Spastik, Ataxie

 

Nach Eingang der Meldung veranlasste der Reichsausschuss die Einweisung der Betroffenen in sogenannte "Kinderfachabteilungen". Diese getarnten Tötungszentren wurden eigens in bestehenden Heilanstalten und Kliniken errichtet und standen unter ärztlicher Leitung. Um die Einweisung der Kinder zu beschleunigen, wurde den Eltern Hoffnung auf eine bestmögliche medizinische Versorgung.

Nach erster Selektion durch Nicht-Mediziner wurden von den ca. 100.000 gemeldeten Fällen ca. 20.000 an die drei Reichsausschuss-„Gutachter“, Kinderarzt Prof. Dr. Werner Catel, Kinderarzt Dr. Ernst Wentzler und Kinder- und Jugend-Psychiater Prof. Dr. Hans Heinze, weitergeleitet. Ohne Inaugenscheinnahme der betroffenen Kinder verhängten die drei „Ärzte“ ca. 5000 Todesurteile, indem sie „einfach“ ein rotes Kreuz in das entsprechende Kästchen setzten.

Quellen:

[1] Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinder-Euthanasie [Stand 25.07.2015]

[2] http://www.lebensunwert.at [Stand 25.07.2015]

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