Eines der ganz seltenen Beispiele für offenen Widerstand gegen die „Euthanasie“ war der Chemnitzer Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig, der es den Anstalten verbot, seine Mündel in die Tötungsanstalten zu verlegen.

„Als einziger deutscher Richter prangerte er die Euthanasiemorde der Nationalsozialisten an. Als Vormundschaftsrichter hatte er bemerkt, dass sich Nachrichten über den Tod seiner behinderten Mündel häuften. In einem Schreiben vom 8. Juli 1940 meldete er seinen Verdacht, dass die Kranken massenhaft ermordet würden, dem Reichsjustizminister Franz Gürtner, wandte sich aber auch gegen die Entrechtung der Häftlinge in den Konzentrationslagern.

Lothar KreysingDaraufhin wurde ihm bedeutet, dass die Euthanasie-Aktion von Hitler selbst veranlasst worden sei und in Verantwortung der Kanzlei des Führers ausgeführt werde. Daraufhin erstattete Kreyssig gegen Reichsleiter Philipp Bouhler Anzeige wegen Mordes. Den Anstalten, in denen Mündel von ihm untergebracht waren, untersagte er, diese ohne seine Zustimmung zu verlegen.

Am 13. November 1940 wurde Kreyssig vom Reichsjustizminister vorgeladen. Gürtner legte ihm das Handschreiben Hitlers vor, mit dem dieser die Mordaktion ausgelöst hatte, und das deren alleinige Rechtsgrundlage darstelle. Mit den Worten „Ein Führerwort schafft kein Recht“, machte Kreyssig deutlich, dass er dieses nicht anerkenne. Der Justizminister stellte fest, dass er dann nicht länger Richter sein könne. Im Dezember 1940 wurde Kreyssig zwangsbeurlaubt. Versuche der Gestapo, ihn ins Konzentrationslager zu bringen, scheiterten. Zwei Jahre später, im März 1942, wurde Kreyssig durch Erlass Hitlers in den Ruhestand versetzt.“

Kreyssig gründete nach dem Krieg die berühmte „Aktion Sühnezeichen“ www.asf-ev.de

Lothar Kreyssig war ein Mann, dessen Mut und Zivilcourage -vor dem Hintergrund der Schreckensherrschaft der GeStaPo- man nur allergrößten Respekt zollen kann. Er hat gezeigt, dass Zivilcourage möglich war (und ist).

Quelle:

Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_Kreyssig, [Stand 25.07.2015]