Am 9. Oktober 1939 wurde durch Adolf Hitler an seinen Leibarzt Karl Brandt und NSDAP-Reichsleiter Philipp Bouhler eine Ermächtigung geschrieben. Darin werden beide beauftragt, "die Befugnisse von Ärzten so zu erweitern, dass unheilbar Kranken - bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes - der Gnadentod gewährt werden kann." Diese Ermächtigung datiert Hitler auf den 1. September 1939 zurück - und stellt dadurch eine zeitliche Verbindung zum Kriegsbeginn her. Manfred Vasold schreibt in der "Enzyklopädie des Nationalsozialismus", daß der Gedanke, dass ein Kriegsverletzter ohne Bett sei, weil dieses Bett ein Geisteskranker belege, ist für Hitler nach eigener Aussage unerträglich gewesen sei.

 

Ablauf und Programme der Vernichtngsaktion:

  • Kinder-„Euthanasie“, Zwischen 1939 und 1945 wurden solche Neugeborene und Kleinkinder, die von den NationalsozialistInnen als "lebensunwert" bezeichnet wurden, in "Kinderfachabteilungen" ermordet.
  • Ab September 1939 wurden PatientInnen psychiatrischer Einrichtungen in den von Deutschland besetzten Gebieten ermordet.
  • Aktion T4, Erwachsenen-„Euthanasie“, Ermordung von Psychiatriepatienten und Behinderten 1940/1941 in Tötungsanstalten. Es wurden vor allem PatientInnen aus den Heil- und Pflegeanstalten des Deutschen Reiches in den dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet. Die Bezeichnung T4 leitete sich von der Adresse der organisatorischen Zentrale in Berlin, Tiergartenstraße 4 ab.
  • Aktion 14f13, Ermordung von arbeitsunfähigen oder politisch und "rassisch" missliebigen KZ-Häftlingen in den Tötungsanstalten der Aktion T4
  • Aktion Brandt, Ermordung von Psychiatriepatienten und Behinderten in Krankenhäusern ab 1943. Diese Phase wird auch als "Wilde Euthanasie" bezeichnet.
  • Ab 1943 wurden auch psychisch kranke "OstarbeiterInnen" umgebracht