Sonderbehandlung (S.B.) in den Euthanasie-Einrichtungen bedeutete nichts anderes als das Todesurteil durch Vergasung der Opfer.
Die verschleiernde Sprache wurde in Todeslagern und zur Bezeichnung der Massaker der Einsatzkommandos benutzt. Es hieß im Sprachgebrauch der Nationalsozialisten nicht Mord, sondern „Sonderaktion“, „Evakuierung“ und „Umsiedlung“, womit stets die wahren Absichten verborgen werden sollten. Zum selben Zweck benutzten Ärzte der SS in der Hartheimer Statistik den Begriff Desinfektionen anstelle von Vergasungen.
Eine Variante der Tarnbezeichnung 'Sonderbehandlung' lautete „gesonderte Unterbringung“.
Die Aktion 14f13, in der Sprache des Nationalsozialismus auch als „Sonderbehandlung 14f13“ bezeichnet, bedeutete die Selektion und Tötung von KZ-Häftlingen. Sie betraf kranke, alte und als „nicht mehr arbeitsfähig“ betitelte KZ-Häftlinge im Deutschen Reich von 1941 bis 1944. Sie wurde auch als „Invaliden- oder Häftlingseuthanasie“ bezeichnet und erfasste später auch andere Personengruppen in den Konzentrationslagern.