Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


Geboren am 9. November 1904 in Haaren, gestorben am 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg, war ein deutscher gelernter Wirtschaftswissenschaftler und politischer Funktionär während der Zeit des Nationalsozialismus. Als solcher war er Oberdienstleiter des Amtes II in der Kanzlei des Führers (KdF) und SS-Oberführer. Als einer der maßgeblichen Organisatoren der NS-Euthanasie, der sogenannten „Aktion T4“ und von medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern wurde er im Nürnberger Ärzteprozess 1947 zum Tode verurteilt und 1948 hingerichtet.

Viktor BrackBracks Vater war ein Arzt aus Göttingen, seine Mutter eine katholische Wolgadeutsche aus Saratow. Nach dem Besuch der Realschule in Bad Dürkheim und einer Oberrealschule in Ludwigshafen zog die Familie 1921 nach München. Schon 1922 hatte er sich als Zeitfreiwilliger der Reichswehr angeschlossen.

Brack studierte an der Technischen Hochschule München zunächst Landwirtschaft, nach drei Semestern wechselte er wegen schlechter Berufsaussichten zu Wirtschaftswissenschaften.

1934 heiratete Brack Thea Ober. Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor.

Am 1. Dezember 1929 trat Brack in die NSDAP (Mitgliedsnr. 173.388) und SS (SS-Nr. 1.940) ein. 1930 wurde er vom späteren SS-Obergruppenführer Sepp Dietrich mit der Motorisierung der 1. SS-Standarte beauftragt. Im gleichen Jahr diente Brack Heinrich Himmler zeitweise als Chauffeur.

Als Brack 1932 arbeitslos wurde, fand er Beschäftigung in der Münchner Parteizentrale der NSDAP, dem Braunen Haus. Er arbeitete als Stabsleiter für den Reichsgeschäftsführer Philipp Bouhler. Nach der Machtübernahme beauftragte Adolf Hitler 1934 Bouhler mit der Einrichtung der Kanzlei des Führers (KdF) in Berlin. Ab 1936 war Brack Stellvertreter Bouhlers und auch Oberdienstleiter des Hauptamtes II der KdF, das für Staats- und Parteiangelegenheiten zuständig war.

In der SS wurde Brack regelmäßig befördert: schon 1932 zum SS-Sturmführer, 1933 unter Auslassung eines Dienstgrades zum SS-Sturmhauptführer, 1935 zum SS-Sturmbannführer, 1936 zum SS-Obersturmbannführer, 1937 zum SS-Standartenführer und schließlich am 9. November 1940 zum SS-Oberführer.

Im Sommer 1939 beauftragte Hitler die Kanzlei des Führers (KdF) mündlich mit der Vorbereitung und Durchführung der sogenannten „Aktion T4“, der massenhaften Tötung von Geisteskranken und Behinderten. Die KdF war schon zuvor mit der sogenannten Kinder-„Euthanasie“ betraut worden.
Bouhler übertrug die Leitung der Aktion T4 weitgehend an Viktor Brack. Beide nahmen an einer Besprechung teil, bei der vermutlich Ende Juli 1939 mehrere Psychiater in die „Euthanasie“-Planungen einbezogen wurden. Diese Mediziner, darunter Werner Heyde und Paul Nitsche, bauten das System der T4-Gutachter auf, die von der Zentraldienststelle T4 einberufen wurden und über die Auswahl der zu tötenden Patienten zu entscheiden hatten. Brack war sowohl während der Vorbereitung als auch während der Durchführung der Aktion T4 für die Auswahl und die Einstellung des Personals verantwortlich. Zudem beteiligte er sich im Oktober 1939 an der Bestimmung von Schloss Grafeneck zur Tötungsanstalt Grafeneck und war im Januar 1940 bei einer „Probevergasung“ in Brandenburg anwesend. Zur Verschleierung der Verantwortung der KdF für die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurden mehrere Tarnorganisationen gegründet. Brack benutzte den Decknamen Jennerwein, wenn er für diese Tarnorganisationen tätig war.

Im Januar 1940 begann die Tötung von Kranken in den Gaskammern der Anstalten Brandenburg und Grafeneck. Am 3. April 1940 referierte Brack auf dem Deutschen Gemeindetag: 30 bis 40 Prozent der etwa 300.000 Geisteskranken im Deutschen Reich seien „asoziale“ oder „lebensunwerte“ Elemente. Diese würden jetzt in „primitive Unterkünfte“ umgelegt, wodurch mit einer höheren Sterblichkeit zu rechnen sei. Brack bat die etwa 200 Vertreter der Kommunen, auf die Bevölkerung beruhigend einzuwirken und sich auf das Eintreffen von Urnen vorzubereiten.

Unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“ wurde die Aktion T4 wahrscheinlich Ende März 1941 auf die Häftlinge in den Konzentrationslagern ausgeweitet. Brack dürfte hierbei der Verbindungsmann zwischen Himmler und den Tarnorganisationen der Aktion T4 gewesen sein. Am 23. April 1941 sprachen Viktor Brack und Werner Heyde auf einer Tagung der Generalstaatsanwälte und Präsidenten der Oberlandesgerichte beim Reichsjustizminister. Sie stellten die Aktion T4 vor, zeigten den Brief Hitlers von 1939 und erwähnten, dass Hitler die Verabschiedung eines förmlichen Gesetzes zur „Euthanasie“ aus außenpolitischen Gründen abgelehnt hatte.

Am 24. August 1941 wurde die Aktion T4 in ihrer bisherigen Form auf Befehl Hitlers eingestellt. Tatsächlich wurde die Ermordung Behinderter durch systematische Unterernährung und Überdosierung von Medikamenten bis zum Kriegsende fortgeführt. Diese zweite Phase der NS-Euthanasie wurde unter dem Namen „Aktion Brandt“ bekannt.

Wahrscheinlich über 100 Angehörige des T4-Personals wurden bis Sommer 1942 in die Vernichtungslager der Aktion Reinhardt in Polen versetzt. Zu diesem Personenkreis zählten unter anderem Christian Wirth, Franz Stangl, Irmfried Eberl und Erich Hermann Bauer. Die bei der Aktion Reinhard verwandten Gaskammern entsprachen ebenso wie die Methoden zur Täuschung der Opfer weitgehend den Praktiken bei der Aktion T4.

Für Brack lassen sich zahlreiche Verbindungen zur Aktion Reinhard nachweisen.

Schon am 28. März 1941 übergab Brack Himmler persönlich einen „Bericht über die Versuche betr. Röntgenkastration“. In dem Bericht kam Brack zu dem Ergebnis, „daß nach dem augenblicklichen Stand der Röntgentechnik und -forschung es ohne weiteres möglich ist, eine Massensterilisation durch Röntgenstrahlen durchzuführen.“  Ab Herbst 1942 führte Horst Schumann, zuvor Arzt bei der Aktion T4, im Frauenlager Birkenau Experimente zur Röntgenkastration durch.

Im August 1942 verließ Brack die Kanzlei des Führers und trat als Untersturmführer der Waffen-SS in die 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division „Prinz Eugen“ ein. Später war er dem V. SS-Gebirgskorps zugeteilt. Im November 1944 wurde er wieder zur Kanzlei des Führers versetzt.

Im April 1945 wurde Brack mit anderen Angehörigen der Kanzlei des Führers, u. a. Werner Blankenburg und Albert Bormann, nach Bayern ausgeflogen. Dort wurde er am 20. Mai 1946 von den Amerikanern verhaftet, geriet ins Gefängnis Traunstein, und wurde dann zusammen mit seinem Vetter Reinhold Vorberg im Lager Moosburg interniert. Als einer von drei Nicht-Ärzten wurde Viktor Brack nach Kriegsende im Nürnberger Ärzteprozess angeklagt.

In Vernehmungen im Vorfeld des Ärzteprozesses versuchte Brack, seine Vorschläge zur Röntgenkastration zu leugnen. Als ihn der amerikanische Vernehmungsoffizier mit Dokumenten konfrontierte, brach er weinend zusammen. Seine eigene Rolle bei der Aktion T4 versuchte er herunterzuspielen.

Im Ärzteprozess, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. Juli 1947 dauerte, wurden am 20. August 1947 die Urteile verkündet. Für Brack lautete der Urteilsspruch „Tod durch den Strang“. Das Urteil wurde am 2. Juni 1948 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg vollstreckt.

Quelle:

Wikipedia [Stand 30.01.2019]

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