Gedenken an die Opfer der NS - Euthanasie
'Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist'

Wir wollen so vielen Opfern wie möglich ihre Identität wieder geben.


Eine Recherche nach den Schicksalen der Opfer der NS-Euthanasie ist nicht einfach. Das Schweigen ist noch immer groß. Jedoch ist es möglich Informationen zu bekommen, denn vielfach sind noch Akten der Zwischenanstalten oder auch der Tötungsanstalten erhalten geblieben.

 

Die 5 großen Tötungsanstalten Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hartheim, Hadamar und Pirna-Sonnenstein sind heute Gedenkstätten und außer in Bernburg gibt es in allen Gedenkstätten Gedenkbücher oder Opferdatenbanken, die alle bekannten Namen enthalten.

 

Außerdem befinden sich ca. 30.000 Patientenakten der ersten Phase der NS-"Euthanasie” (T4) im Bundesarchiv in Berlin.

 

Auch eine Anfrage bei den entsprechenden Psychatrischen Kliniken, soweit es diese noch gibt oder bei den zuständigen Landesarchiven kann Informationen bringen, wenn noch Unterlagen vorhanden sind.

 

Man sollte sich aber immer deutlich machen, daß es niemals möglich sein wird, alle Schicksale aufzuklären, bzw über alle Opfer Informationen zu finden. Die Täter haben damals, als sie merkten, daß es zu Ende geht und für sie gefährlich wird, viele Unterlagen vernichtet.

 

Den Wahrheitsgehalt bei der Todesart, dem Todesort und dem Sterbetag, sofern bekannt muss man anzweifeln, sofern eine schriftliche Benachrichtigung der Angehörigen erfolgte. Die Todesfallanzeigen, sofern ausgestellt, waren sogar mit einer falschen Unterschrift versehen. Die Sonder-Standesämter hatten eine Übersichtstafel, auf der die verwendeten Todesarten mit Nadeln markiert wurden. So wollte man eine zu häufige und auffällige Verwendung einzelner Todesarten verhindern. Mit Bezug auf die über Jahrzehnte angesammelte Erfahrung mit Archiven aus der NS-Zeit, wird davon ausgegangen, dass die Krankenakte aus dem Bundesarchiv mit der letzten „Verlegung“ endet. Für den Familienforscher bleibt nur das Datum der letzten Eintragung in der Patientenakte als Todesdatum anzunehmen. In gleich gelagerten Fällen wird wohl der Satz erscheinen: „Wird früh nach einer nichtostpr. Anstalt überführt“. Gräber dürften nicht auffindbar sein. 

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