Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" trat am 1. Januar 1934 in Kraft. Darin wurden Menschen als erbkrank bezeichnet, die vermeintlich an einer von neun im Einzelnen genannten Krankheiten und Behinderungen litten, die angeblich erblich waren. Die Willkürlichkeit der Zuweisung solcher Krankheitsformen ist an der Diagnose "angeborener Schwachsinn" abzulesen, die auch sozial missliebiges Verhalten als Symptom berücksichtigte. Über 50 Prozent der Zwangssterilisationen wurden mit dieser Diagnose begründet. Aufgrund dieses "Erbgesundheitsgesetzes" wurden circa 400.000 Menschen zwangsweise sterilisiert. Für sie bedeutete der Eingriff eine Verstümmelung und lebenslange Scham.