Die auf der Webseite veröffentlichen Fotos der Opfer sind auf Grund der Tatsache, daß die abgebildeten Euthanasieopfer alle vor 1945 verstorben sind, in der Regel frei von allen Rechten und dürfen verwendet werden.Sie sind laut Definition gemeinfrei.
Das Recht am eigenen Bild ist erloschen, da die Personen alle länger als 10 Jahre verstorben sind.
Die Fotografen der verwendeten Lichtbilder sind nicht bekannt. Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits 70 Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist. Alle diese Fotos wurden vor 1945 als einfache Lichtbilder erstellt. Diese Fotos unterliegen also spätestens seit 2015 keinem Urheberrecht mehr, sofern Sie nicht vor 2015 veröffentlicht worden sind.